Zitat:
Zitat von Der Stromer
 Denk auch daran: Alle Positionslichter und Sichtzeichen, die auf Booten benutzt werden, müssen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) anerkannt und zugelassen sein. Die rechtlichen Vorschriften zu diesem Thema sind in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) verankert.
Wenn Du was Anderes kaufst.
Nur mal so:
Grundausstattung
Es gibt quasi 3 Grundlichter, die jedes Schiff, dass länger als 7 m ist, führen muss. Ist das Schiff kürzer kann es die Lichter führen, jedoch gibt es noch Spielräume und Alternativen. Die Lichter sind ein rotes Licht für die Backbordseite, ein grünes Licht für die Steuerbordseite und ein weißes Licht für das Heck. Die beiden farbigen Lichter haben einen Leuchtwinkel von jeweils 112,5°. Das weiße Licht hat einen Leuchtwinkel von 135°. Addiert man diese Werte sieht man, dass die 3 Lichter insgesamt 360° ableuchten. Das Schiff und die Positionslichtern können also von überall aus gesehen werden! Fahrzeuge, die unter Maschinenantrieb fahren, müssen noch ein zusätzliches weißes Toplicht, ungefähr in der Mitte des Bootes führen. Dieses Licht ist hier nicht eingezeichnet, kann aber am nächsten Beispiel gesehen werden. Ist das Fahrzeug länger als 50 m muss es sogar zwei weiße Toplichter führen.
 ...und hier findest Du bestimmt das Gesuchte http://www.bootskiste.de/Lampenmast Auf das Dir ein Licht aufgehe.    
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Hallo Dieter

Danke für die Info .Die Beleuchtung was ich da jetzt Teste ist von Hella und ist im SVB Katalog als BSH-Beleuchtung bezeichnet worden ,hoffe es stimmt auch. Aber Deinen Link

hab ich mir sofort auf die Favoritenliste getan ,damit ich wenn ich was brauch gleich zugriff habe
Schöne Grüße

Ralf

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Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben,
man muss auch fähig sein, sie auszudrücken.

Schöne grüße aus Karlsfeld

Ralf