Berufliche Qualifikation
Eigentlich gehe ich davon aus, dass jeder, der beruflich ein Wasserfahrzeug bewegt, die entsprechende Qualifikation hat. Wenn ein Bootsmechaniker so einen Führerschein nicht hat, darf er eben keine Probefahrt machen! Schließlich haftet eine Berufshaftpflicht und evtl. die Berufsgenossenschaft für Schäden.
Und wie soll ein Verkäufer ohne Ahnung eine vernünftige Beratung durchführen? M.E. gehören entsprechende Führerscheine, wie auch in einer Autowerkstatt, zum grundlegenden Handwerkszeug.
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